Also es sieht so aus, dass Du den Auszahlbetrag durch 120 teilen musst, weil der Auszahlbetrag 10 Jahre lang durch Krankenversicherungsbeiträge belegt wird.
Also:
20000 : 120 = 166,67 €
Davon sind dann Beiträge zu zahlen.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn 15120,00 € (= monatlich 126,00 €) unterschritten werden, dann sind zwar grundsätzlich Beiträge zu zahlen, aber durch weniger als 1/20 der Bezugsgröße werden keine Beiträge erhoben. Aber hier: werden mehrere Direktversicherungen ausgezahlt, die unter 126,00 € liegen, dann werden die zusammengerechnet und es sind von beiden Direktversicherungen Beiträge zu zahlen.