Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)
Entgegen dem Gast-Beitrag können sich Beamte nicht gesetzlich krankenversichern. Es bleibt für die Ehefrau und die Kinder nur eine Privatversicherung mit hohen Beiträgen oder u.U. eine freiwillige GKV dito. Entgegen allen Vorurteilen sind Beamte hinsichtlich der KV arm dran!