Re: AOK erkennt Studentenstatus und Kündigung nicht an (Gesetzliche Krankenkassen)
Kündigungsbestätigung zum Wechsel ist nicht mehr zwingend nötig. Eine entsprechende Entscheidung ist auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes abrufbar.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_100/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben24.html
Rundschreiben Krankenkassenwahlrechte (pdf/33-KB)