Einspruch gegen Beitragserhöhung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Gerd,
dagegen kann man keinen Einspruch einlegen. Und doch: Es ist rechtens.
Wieso bekommst du die Erhöhung denn rückwirkend - Deine Beiträge für Oktober sind doch noch gar nicht fällig?
So ist es eben bei den Krankenkassen. Und ich verrate Dir noch was: Die nächste Erhöhung kommt am 1.1.09 - garantiert!
LG, Shops