Re: Zwangswechsel PKV zur GKV - Gleichbehandlung? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, (vor 6399 Tagen) @ Karsten

Wären Sie vorher Angestellter gewesen, hätten Sie in der PKV bleiben dürfen. Es geht hier schlichtweg darum, ob Sie abhängig beschäftigt waren oder nicht. Deshalb dürfen Beamte auf Zeit/Soldaten über der Pflichtgrenze auch bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis über der Pflichtgrenze in der PKV bleiben.


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