Re: Zwangswechsel PKV zur GKV - Gleichbehandlung? (Private Krankenversicherungen)
Wären Sie vorher Angestellter gewesen, hätten Sie in der PKV bleiben dürfen. Es geht hier schlichtweg darum, ob Sie abhängig beschäftigt waren oder nicht. Deshalb dürfen Beamte auf Zeit/Soldaten über der Pflichtgrenze auch bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis über der Pflichtgrenze in der PKV bleiben.