Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht (Private Krankenversicherungen)
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/8.html
Es gibt zwei Wege , unter die Versicherunspflichtgrenze zu geraten:
1. Die Pflichtgrenze wird gesetzlich nach oben angehoben
2. Das maßgebliche Einkommen sinkt und fällt damit unter die bestehende Grenzen.
Im ersten Fall bestehen die im Link beschriebenen Befreiungsmöglichkeiten ( mit den bekannten Hürden für Rückkehrwillige )
Der zweite Fall hat diese Möglichkeit nicht.