Re: Verdienstgrenzen einer selbständigen Ehefrau (Private Krankenversicherungen)
Diese Frage kann die Beihilfestelle Ihres Mannes beantworten - sonst niemand, da Sie uns nicht den Dienstherrn Ihres Mannes verraten haben. Rufen Sie dort an und holen Sie sich eine rechtsverbindliche Auskunft auch über die je nach Land/Gemeinde/Kirchenprovinz unterschiedliche Berechnung des maßgeblichen Bruttoeinkommens, das je nach Regelung nicht identisch mit dem Steuerbrutto sein muss!