Re: Wechsel PKV-GKV (Private Krankenversicherungen)
Danke für Ihre Antwort ... aber ich glaube, es nicht ganz verstanden zu haben. Mir geht es um den Satz "Diese Regel beträfe Sie nur bei einem Wechsel in das Selbständigendasein, da Sie als Angestellter ja erst nach 3 Jahren frei werden."
Meine Sie damit, dass ich in einem Angestelltenverhätnis 3 Jahre unter der Grenze bleiben muss ?