Re: Abzüge beim Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
die PKV zahlt pauschal Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (wird nicht vom Krankentagegeld abgezogen). Die RV entscheidet jeder PKV-Versicherte, ob er die Beiträge selber (weiter)zahlt. Bezüglich der Vor- und Nachteile am besten bei den Beratungsstellen der RV nachfragen (es gibt Fristen zu beachten!!). Die KV und PV sind bei bei PKV-Versicherten in voller Höhe weiterhion an die PKV zu zahlen.