Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? (Private Krankenversicherungen)
RV und AV bleibt, KV folgt der mehrheitlichen Beschäftigung und zwar alleine, d.h. verdienen Sie als Angestellter unterhalb der Pflichtgrenze sind Ihre selbständigen Einkünfte für die GKV-Beitragsberechnung irrelevant. Im umgekehrten Fall sind Sie ja wohl in der PKV, damit stellt sich die Beitragsfrage nicht.