Re: Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
nein, von der bg-rente werden keine kv-beiträge einbehalten. beiträge sind ggf.direkt an die kk zu zahlen, wenn beitragspflicht besteht!
nein, von der bg-rente werden keine kv-beiträge einbehalten. beiträge sind ggf.direkt an die kk zu zahlen, wenn beitragspflicht besteht!
gesamter Thread: