Re: GKV + Beihilfe = privatversichert? (Private Krankenversicherungen)
Beim Zahnersatz ist z.B. nach Bundesbeihilfe nur 40% des Materials (inkl. Zahnersatzerstellungskosten) erstattungsfähig, d.h. bei Ihnen 70% von 40%=28% absolut.
Es kann sein, dass in SH noch 60% erstattungsfähig sind, wie früher, aber dies müsste man mit der Beihilfestelle abklären.