Re: Arbeitgeberzuschuss PKV (Private Krankenversicherungen)
Wie Sie eigentlich selbst schreiben: Ihr Arbeitgeber ist im Recht, da er sich nur am sv-pflichtigen Gehalt orientiert, das auch für die GKV-Bemessung relevant wäre.
Wie Sie eigentlich selbst schreiben: Ihr Arbeitgeber ist im Recht, da er sich nur am sv-pflichtigen Gehalt orientiert, das auch für die GKV-Bemessung relevant wäre.
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