Re: Einkommen zur Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Arbeitsentgelt-steuerfreies Entgelt-Entgelt aufgrund des Familienstandes-unregelmäßiges Entgelt=regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
--> Theoretisch kann man mehr als 10000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und bleibt weiterhin Pflichtmitglied
--> Eine jede Beschäftigung zählt für sich