Re: vorher selbständig, nun angestellt - was nun? (Private Krankenversicherungen)
Es gilt Versicherungspflicht in der GKV, egal wie viel Sie verdienen, weshalb Sie ein sofortiges Kündigungsrecht bei der PKV haben. Aufpassen: Frist für rückwirkende Kündigung einhalten, sonst sind Sie an die Mindestvertragslaufzeit gebunden.
Lassen Sie sich einfach von Ihrer neuen GKV beraten!