Re: Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)
So etwas wird gern von den GKVen gesagt, widerspricht aber der Rechtsgrundlage für PKVen!
Denn: Die PKV muss die Verlasser des Gruppenvertrages entweder selbst oder in einer konzerneigenen PKV in einem leitsungsgleichen Tarif ohne Gesundheitsprüfung versichern!