Noch eine Frage an THOMAS (Private Krankenversicherungen)

senior, (vor 6722 Tagen) @ Thomas

Zunächst vielen Dank für die vorangegangenen Ausführungen des Autors Thomas.
Zuletzt war ich vor 15 Jahren in der GKV freiwillig als Student krankenversichert . Anschließend verdankte ich einer Lizenzidee ein auskömmliches Vermögen. Krankenversichert war ich im Bundesgebiet nicht.
Nun soll ich wohl ab 01.04.07 wieder der Alt-GKV anheimfallen.
Einem Barmerpapier entnehme ich folgendes:
"Beginn und Ende der Mitgliedschaft für Pflichtversicherte nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V sind in § 186 Abs.11 SGB V und § 190 Abs.13 SGB V geregelt.....Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung begründet wird".
Sehr geehrter Thomas, bedeutet dies, daß ich als erwerbsarbeitsfreier Privatier zur PKV wechseln kann ?
Ich bin sehr auf Ihre Ansicht gespannt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion