Re: Rückkehr in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Besucher, (vor 6749 Tagen) @ Thomas

@ Thomas:

JETZT kann er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mein Satz: "Wenn Du Dich jedoch tatsächlich mal von der Versicherungspflicht befreien ließest - ist diese Chance weg und es tritt keine Versicherungspflicht ein." bezog sich ausschließlich auf den evtl. früher erfolgten Tatbestand einer Befreiung von der Versicherungspflicht (-> § 8 SGB V).

Wir sind also absolut einig! ;-)


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