Re: Rückkehr in die GKV? (Private Krankenversicherungen)
@ Thomas:
JETZT kann er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mein Satz: "Wenn Du Dich jedoch tatsächlich mal von der Versicherungspflicht befreien ließest - ist diese Chance weg und es tritt keine Versicherungspflicht ein." bezog sich ausschließlich auf den evtl. früher erfolgten Tatbestand einer Befreiung von der Versicherungspflicht (-> § 8 SGB V).
Wir sind also absolut einig!