Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007 (Private Krankenversicherungen)
Zu 1.
Nein, dann gilt schon die neue 3-Jahres-Frist, d.h. Sie müssen 3 Jahre in der GKV bleiben.
Zu 2.
Dies gilt nach der Gesundheitsreform nach dem letzten Gesetzentwurf für Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht mehr, da man dann in den Basistarif der PKV muss.