Re: Erstattung durch Krankenzusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, (vor 6807 Tagen) @ problemfall

Was haben Sie denn für eine Zusatzversicherung?
Etwa eine im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsverfahrens?

Lesen Sie den Vertrag doch einmal durch, dort steht die Antwort! Ist von Zuzahlungen die Rede, dann ist die Differenz zwischen Wunsch- und Kassenmedikament nicht versichert.

Steht etwa: Nach Vorleistung der GKV werden Restkosten getragen, dann heißt das Zuzahlungen + Restkosten durch Wahl eines teureren Medikaments + ggf. Restkosten Verwaltungskostenabschlag der GKV im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (falls diese Anstelle der Sachleistung gewählt ist).


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