Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)
Ich denke, den Anspruch auf Alg II sollte die zuständige Stelle prüfen und nicht wir beide. Auf jeden Fall, sollte sie einen Antrag stellen - auch wenn der Ex zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wird. Schließlich geht es vor allem auch um den Krankenversicherungsschutz, der nur durch Bezug von Alg II sichergestellt wäre.