Re: Versicherung Kinder (Private Krankenversicherungen)
Hi,
keine Angst.
Im § 10 (3) S. 1 SGB V heißt es:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte (...).
Da Du, selbst nach einer Heirat, nicht mit dem Kind verwandt bist, kann das Kind auch weiterhin GKV-versichert bleiben.