Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)
@ Petra!
Bitte vergleichen Sie deshalb nicht Äpfel mit Birnen. Bei einer verfassungsrechtlichen Beurteilung der Quoten-PKV kann nur Beitragssatz für eine PKV herangezogen werden, die weder Wahlleistungen (Chefarzt, 1- oder 2-Bett), noch Tarifmerkmale der Beihilfeergänzungstarife (z.B. Zahnersatz) kennt. Auch kann hier eigentlich nur der 50%-Standardtarif für Beamte mit Deckelung auf den 1,7-fachen Steigerungssatz berücksichtigt werden, da dieser ambulant mit der Beihilfe zusammen immer noch das Doppelte der GKV erstattet.