Re: Wechsel PKV zu GKV nach Ende der Elternzeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo Yvonne,
schau Dir mal §10 SGB V an. Wenn Du die dort in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllst kannst Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ablauf der Elternzeit in die Familienversicherung Deines Mannes.
Viele Grüße