Re: Krankenkassenbeiträge für Rentner (Private Krankenversicherungen)
Der Beitrag vom 10.März 2005 hat mich aufgeschreckt, da darin behauptet wird, es sei in der KVdR für das maßgebliche beitragspflichtigen Einkommen egal, ob man freiwillig oder pflichtversichert sei. Stimmt das wirklich? Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist bei Pflichtversicherung nur die Höhe der Rente maßgeblich, nicht zusätzliches Einkommen, z.B. Kapitalerträge etc., anders bei freiwilliger Versicherung.