Re: hilfe: darf ich mich nicht gesetztlich versichern? (Private Krankenversicherungen)

Steffi @, Mittwoch, 16.02.2005, 11:41 (vor 7028 Tagen) @ Berger

Nein, das stimmt, Du musst privat versichert bleiben, solange Du studierst (und auch immer wieder wenn Du studierst), da Du damals diese Freistellungverpflichtung von der gesetzlichen Kasse unterschrieben hattest. Zu Beginn des Studiums unterschreibt man das gerne, denn es ist ja attraktiv in der privaten zu sein - welche negativen Konsequenzen das haben kann merkt man leider erst wenn es zu spät ist. Z.B. Wenn man noch Student ist, aber bereits 27 und somit aus der Versicherung über die Eltern fällt. Dann muss man sich nämlich selbst privat versichern - und das wird teuer. Vor allem, wenn die Beamtenbeihilfe wegfällt (falls das Elternteil Beamter ist/war) D.h. du bist dann zwar eigenständig privat versichert, Deine Versicherung übernimmt dann aber nur noch einen Bruchteil der Kosten, da der Großteil der Kosten über die Beihilfe (falls Dein Vater wie gesagt Beamter ist) übernommen worden ist. D.h. aus der "attraktiven" privaten Versicherung wird leider ab 27 eine teure private Eigenversicherung zu viel weniger guten Bedingungen als Du noch über Deinen Vater versichert warst, da dann ca. 70-80% der Kosten von der Beihilfe übernommen worden sind. Und eine "Vollversicherung privat" kann man sich als Student nicht leisten....


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