Re: Mann privat / Frau gesetztlich / Kind ? (Private Krankenversicherungen)

Trabbifahrer, Mittwoch, 22.12.2004, 08:02 (vor 7084 Tagen) @ muc68

das "beitragspflichtige Arbeitsentgelt", in etwa dem Brutto.

Wenn du Arbeitnehmer bist (also nicht Beamter o.ä.) und PKV-versichert, dann übersteigt Dein "sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt" diese Grenze. Schau mal auf Deiner Dezember-Lohnbescheinigung nach, da steht etwas wie "SV-Entelt" oder "Entgelt RV" oder "Entgelt SV".


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