Re: Mann privat / Frau gesetztlich / Kind ? (Private Krankenversicherungen)
das "beitragspflichtige Arbeitsentgelt", in etwa dem Brutto.
Wenn du Arbeitnehmer bist (also nicht Beamter o.ä.) und PKV-versichert, dann übersteigt Dein "sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt" diese Grenze. Schau mal auf Deiner Dezember-Lohnbescheinigung nach, da steht etwas wie "SV-Entelt" oder "Entgelt RV" oder "Entgelt SV".