Ergänzende Frage (Private Krankenversicherungen)

Werner @, Montag, 20.12.2004, 16:54 (vor 7087 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi (oder wer sonst helfen kann), wo finde ich denn diese Regelung? Aus dem SGB V kann ich das so nicht herauslesen. Oder ist es von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängig?

Bei meiner Kollegin ist die Situation wie folgt:

- Sie und ihr Ehemann sind derzeit gesetzlich krankenversichert (sie pflichtversichert bei Taunus BKK, Ehemann freiwillig versichert bei BKK Heilberufe).
- Ihr Einkommen 2004 überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2004 und 2005. Damit ist sie ab 2005 freiwillig versichert.
- Die Mutterschutzfrist beginnt in 12.2004.
- Beabsichtigt ist, ab ca. 07.2005 wieder zu arbeiten, aber nur 20 % der Regelarbeitszeit. Jahreseinkommen damit weit unter der Entgeltgrenze, sodass ab 2006 wieder Versicherungspflicht besteht.

Ich deute deine Antwort auf den Beitrag von Christiane so, dass sie in ihrer Krankenkasse beitragsfrei versichert bleibt, solange sie kein Einkommen erzielt, denn sie hätte ja auch einen Anspruch auf Familienversicherung über ihren Mann, wenn sie nicht in einem Arbeitsverhältnis bzw. in Elternzeit wäre.

Die Taunus BKK behauptete zunächst, sie müsse über die Krankenversicherung ihres Mannes familienversichert werden (meiner Meinung nach Unsinn) und auf Nachfrage dann aber, sie müsse als freiwilliges Mitglied ca. 120 € monatlichen Beitrag zahlen (dieser ergibt sich vermutlich aus dem Beitragssatz und dem für freiwillige Mitglieder zugrunde gelegten Mindesteinkommen von 805 € monatlich, was meines Erachtens nicht richtig ist, denn ohne Kenntnis des Einkommens des Ehemannes kann die Kasse den Beitrag gar nicht berechnen).

Wer hat Recht, bzw. wie können wir der Taunus BKK beweisen, dass sie beitragsfrei versichert werden muss?

Vielen Dank!


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