Re: Selbständig, Kind, Krankenkassenbeitrag (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Montag, 15.11.2004, 14:27 (vor 7122 Tagen) @ Melitta

Als Arbeitnehmerin in der Elternzeit bleibt man bis zu 3 Jahren beitragsfrei selbst versichert.
Selbständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit (sie haben ja auch keinen Arbeitgeber) und bezahlen deshalb auch weiterhin Beiträge. Entweder aus den Einnahmen der Selbständigkeit oder bei einer Gewerbeabmeldung aus dem gesetzlichen Mindestsatz bzw. den sonstigen Einnahmen.
Bei einem "400-Euro-Job" besteht keine eigene Krankenversicherung. Erst ab 400,01 Euro ist man komplett abgesichert.


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