Bisher PKV, bald arbeitslos -> Zurück in GKB PFLICHT ? (Private Krankenversicherungen)

Gerd, Sonntag, 15.08.2004, 15:13 (vor 7214 Tagen)

Hallo.

Ich bin seit ca. 3 Jahren privat krankenversichert und werde mich wohl bald (vorübergehend) arbeitslos melden (müssen).
Dadurch - so steht es auf www.arbeitsagentur.de - werde ich wieder PFLICHT-gesetzlichkrankenversichert:

Wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn des Leistungsbezuges nicht gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen.
[...]
Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, trägt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, höchstens jedoch die Beiträge, die sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte.
.

Ich habe mich zwar von der Versicherungspflicht befreien lassen, allerdings erst vor ca. 3 Jahren (s.o.), davor war ich in der GKV.

MUSS ich also jetzt während der Arbeitslosigkeit wieder zurück in die GKV?

Und wenn dem so ist, komme ich denn dann später (wenn ich bspw. einen Job habe, der über 47.000 € liegt) wieder OHNE PROBLEME in meine alte PKV rein? (ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den gleichen Bedingungen?).

Meine größte Angst ist nämlich, in die GKV zu MÜSSEN, da ich eine komplizierte Operation in einer Privatklinik anstehen habe, und die keine gesetzlich krankenversicherten nehmen...
;-(

Ich freue mich auf kompetente Antworten!

Herzliche Grüße und vielen Dank,

Gerd


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