wechsel von der PKV in die GKV nach Maßgabe des § 9 SGBV (Private Krankenversicherungen)

Rino Strobel @, Montag, 19.07.2004, 21:27 (vor 7241 Tagen)

Hallo, ich bin bisz zum 31.12. 2001 bei der BKK Dräger freiwillig vesichert gewesen. Ich bin Angestellter im "Öffentlichen Dienst". Seit dem 01.01.2002 bin ich in der PKV. D.h. ich bin in den vergangenen 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert gewesen.

Zitat:

SGB 5 § 9 Freiwillige Versicherung

(1) Der Versicherung können beitreten1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 werden nicht berücksichtigt,......

Kann ich also zurück in die GKV ?


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