Re: Wechsel von Pflicht- in freiwillige Versicherung (Private Krankenversicherungen)

christine @, Freitag, 16.07.2004, 13:37 (vor 7244 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,
am Jahresende beurteilt Dein Arbeitgeber, ob im kommenden Jahr KV-Pflicht oder Freiwilligkeit besteht.
Freiheit tritt ein, wenn Du im abgelaufenen Jahr über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hast (z.B 2003: 45900€) und gleichzeitig abzusehen ist, das Du im Folgejahr die Grenze überschreiten wirst (also 2004: 46350€). Wenn beide Bedingungen im Januar erfüllt sind, dann muß Dich Dein Arbeitgeber ummelden. Einmalbezüge (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) gehen in die Werte für 2004 nur ein, wenn sie auch garantiert sind.
Sollte dann Dein Gehalt im laufe des Jahres sinken, dann muß Dich der Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichern. (alos in die Freiwilligkeit nur zum Jahresanfang, in die Pflicht sofort)
Hast Du Dich dann inzwischen in die Privatversicherung verdrückt, kannst Du Dich eventuell von der Pflicht befreien lassen, aber diesen Schritt solltest Du Dir sehr gut überlegen, es gibt kaum ein zurück im Alter.
Christine


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