wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)
hallo,
ich will mich ab 1.5.03 selbständig machen, bin jetzt aber noch pflichtversichert als arbeitnehmer.
kann ich ab 1.5.03 sofort in die private KV gehen oder muß ich mich erst freiwillig versichern.
ich bin erst vor kurzem in meine jetzige kasse gewechselt, habe ich da noch die bindefrist?
Wenn es möglich ist, bitte auch rechtsgrundlagen angeben. danke.
mfg marcel
Re: wechsel in die PKV
Tobi , Mittwoch, 16.04.2003, 13:01 (vor 7870 Tagen) @ marcel
Hauptberuflichen Selbständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht mehr versicherungspflichtig, d.h. man kann sich sofort privat versichern!
Ich empfehle allerdings eine ausführliche Beratung, und zwar nicht nur durch verschiedene privaten Versicherungs-vertretern, sondern auch durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hier werden nämlich Punkte erwähnt, welche die "Privaten" oft verschweigen (z.B. doppelter Beitrag im Krankengeldfall; Ausschluß von Leistungen; die Möglichkeit der PKV, die Beiträge dem Risiko entsprechend anzupassen; Kosten bei Familienversicherung; Wechsel zu einer anderen Versicherung usw.)!
Re: wechsel in die PKV
Lui , Donnerstag, 17.04.2003, 07:59 (vor 7869 Tagen) @ Tobi
Ein Schritt in die PKV will gründlich überlegt sein!!!
Bitte bedenken Sie, dass eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung im Normalfall nicht mehr möglich ist. Bei einem Alter ab 55 Jahren sogar gesetzlich ausgeschlossen.
Dann ist es halt trotzdem so, dass die Grundlage der GKV das Gesetz ist und bei der PKV alles vertraglich geregelt wird. Bedenken Sie dies bei Negativbescheiden - das Sozialgerichtsverfahren ist für Sie kostenfrei!
Jetzt aber zu den Anmerkungen von Torsten:
1. Klar liegts am Versicherten selbst, welche Leistungen er abschliesst. Aber kann ein Laie das ganze Leistungsspektrum überblicken. Wer denkt schon an Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege etc. Desweiteren ist zwischen Leistungsausschluß und Zuzahlung ein riesiger Unterschied!
2. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der PKV nach dem Risiko. Das mag jetzt zwar ein finanzieller Vorteil sein, aber im Alter kann sich die Situation drehen – das haben einige schon bitter bitter bereut. Und auf eine Reduzierung der Beiträge bei der PKV brauchen Sie nicht zu hoffen – anders bei der GKV.
3. Richtig. Aber erst prüfen lassen, ob eine freiwillige Krankenversicherung für die Kinder möglich ist.
Re: wechsel in die PKV
torsten, Mittwoch, 16.04.2003, 16:32 (vor 7869 Tagen) @ marcel
Nun mach mal dem Kollegen keine Angst vor der PKV !
1.bzgl.Ausschluß von Leistungen : Das liegt am versicherten selbst, welche Leistungen er abschließt und bei welcher Versicherung! (im übrigen: bei der PKV heißt das Ausschluß von Leistungen und bei der GKV heißt das Zuzahlung zu Leistungen-z.B.Zahnersatz,Medikamente u.s.w.-wo ist da der Unterschied???)
2.Beiträge dem Risiko anpassen: Man wird zu Versicherungsbeginn bzgl. des Risikos eingestuft und daran ändert sich auch nichts.Beitragserhöhungen gibt es selbstverständlich-aber die gibt es in der GKV im selbem Maße,oder nicht ??
3. Familienversicherung : Ist ein Kostenfaktor ,den man nicht außer acht lassen sollte,denn für die eigenen Kinder muß man i.d.Regel eine seperate Versicherung abschließen! (entweder in der PKV oder als freiwilliges Mitglied in der GKV)
Mein persönl.Fazit: wer die Möglichkeit hat in die PKV zu wechseln, sollte dies tun !
PS:Bin kein PKV-Vertreter o.ä.!
Re: wechsel in die PKV
Krankenkassenmitarbeiter, Donnerstag, 17.04.2003, 14:35 (vor 7868 Tagen) @ torsten
Hallo,
das stimmt übrigens nicht, daß man als freiwilliges Mitglied für die Kinder extra bezahlen muß. Die Kinder können in der kostenlosen Familienversicherung bleiben. Das wäre nur der Fall wenn der Ehegatte PKV versichert, über 6825 Euro und mehr als das freiwillige Mitglied verdienen würde. Nachzulesen in §10 SGB V. Ist ein großer Vorteil der GKV.
Re: wechsel in die PKV
Silke , Dienstag, 29.04.2003, 09:48 (vor 7857 Tagen) @ marcel
Hallo Marcel,
bei einem Wechsel in die private Versicherung hast Du keine Bindungsfrist, musst aber die normale Kündigungsfrist einhalten. D.h. wenn Du noch im April kündigst, kannst Du ab dem 01.07. in die private Krankenversicherung wechseln.(rechtliche Grundlage § 175 Abs. 4 SGB V)
Ich schliesse mich allerdings der Meinung an, dass diese Entscheidung gut überlegt sein sollte, da die Gesetzliche Krankenversicherung auch einige Vorteile bringt..z.B. kostenfreie Familienversicherung, keine Risikozuschläge, keine Beitragserhöhung im Alter.
mfg
Silke