Re: Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)

tibie @, Mittwoch, 24.10.2001, 15:31 (vor 8220 Tagen) @ KVV e.V.

Die Mitglieder sind gehalten, wahre Angaben zu machen und bei Schätzungen diese gewissenhaft abzugeben. Das hier ist eine Anleitung zum Betrug, toller verein nuss ich schon sagen.
Ich rate jedem, nur wahrheitsgemäß zu antworten.
Richtig ist, daß für die Prüfung der Familienversicherung das zu versteuerende Einkommen maßgebend ist. Sollte dies nach gewissenhafter Schätzung einen monatlichen Betrag von DM 640,- nicht überschreiten und die wöchentliche Stundenzahl die Grenze von 15 - 18 Stunden tatsächlich nicht überschreiten, kann die Familienversicherung weiterhin durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, daß eine Prüfung der Selbstständig keit keine Hauptberuflichkeit ergibt.


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