Re: Tarifanfrage mit unglaublichem Ausgang (Gesetzliche Krankenkassen)
Also bei einem Einkommen des Ehegatten (PKV) von 6000,00 € wird für die Beitragsbemessung die Hälfte des Einkommens (3000,00 €) bzw. höchstens die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (3600,00 :2 = 1800,00 €) herangezogen. D.h. bei einem Berag dann von 1800,00 €
und sagen wir mal 14 % Beitrag wären das dann 252,00 € Beitrag in der KV und 35,10 (1,95 %) in der PV !!!!
Ein Beitrag von 137,00 € ist schlicht und ergreifend falsch !!!