Re: Hamburger Model (Sozialpolitik)

Czauderna, Dienstag, 14.04.2009, 13:31 (vor 5500 Tagen) @ Finn

Hallo, entscheidend ist doch zunächst einmal was im Wiedereingliederungsplan so drinnen steht.
Sicher, wenn da 4 Stunden als Wiedereingliederungsstufe stehen
sollten die zunächst mal bindend sein, aber ies ist durchaus möglich wenn diese 4 Stunden eben noch zu früh sind den Plan entsprechend zu ändern - dies geschieht in der Regel in der gleichen Reihenfolge wie das Antragsverfahren. Arzt und Patient legen die Änderung fest, der Arbeitgeber stimmt zu und die Kasse
bewilligt die weitere Krankengeldzahlung.
Gruß
Czauderna


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