Re: Kopfpauschalen am unteren Rand (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Freitag, 28.05.2004, 17:28 (vor 7288 Tagen) @ @kg

Die Krankenkassen führen an die Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Versicherten regelmäßig einen Pauschalbetrag ab - unabhängig davon, ob der jeweilige Versicherte im jeweiligen Abrechnungszeitraum einen Arzt aufsucht oder nicht.

Diese Kopfpauschalen varieren in ihrer Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat im Internet unter http://www.billigwirdteuer.de die Kopfpauschalen aller in ihrem Einzugsbereich (Bundesland bzw. Stadtstaat Hamburg) wählbaren Krankenkassen - also denjenigen, die für das Bundesland bzw. den Stadtstaat Hamburg "geöffnet sind - aufgelistet. Die große Mehrheit dieser Krankenkassen ist auch in anderen Bundesländern "geöffnet", weshalb diese Informationen nicht nur für Hamburger eine gute Informationsquelle darstellen.

Allerdings ist gesetzlich festgelegt, dass die Ärzte alle Patienten unabhängig von ihrer jeweils gewählten Krankenkasse gleich (gut) behandeln müssen. Deshalb ist das Ganze für die Krankenkassenwahl letztlich von untergeordneter Bedeutung - zumal etliche Kassen auch freiwillige Zusatzleistungen anbieten, die von ihnen zusätzlich zur allgemeinen Kopfpauschale separat bezahlt werden müssen (beispielsweise Alternativmedizin bei der IKK Hamburg und SECURVITA BKK). Daraus folgt:

Eine Krankenkasse mit höherer Kopfpauschale und keinen weiteren - separat abzurechnenden - freiwilligen Zusatzleistungen zahlt somit im Endergebnis nicht mehr für den einzelnen Versicherten als eine Kasse mit niedrigerer Kopfpauschale und weiteren freiwilligen Zusatzleistungen, die zusätzlich zur allgemeinen Kopfpauschale separat bezahlt werden müssen.

Gruß
Elgin


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