Re: Nachtrag (Sozialpolitik)

Tobi @, Freitag, 08.08.2003, 10:21 (vor 7583 Tagen) @ Ulrich

Die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen legt mit den Krankenkassen einen Prozentsatz fest. Dieser wird für sämtlichen mit den Kassen abgerechneten Vergütungen - nicht nur Kopfpauschalen zur Finanzierung herangezogen.
BSP: Hat eine KV hat ein jährliches Finanzierzungsvolumen von 1 Mrd. Euro, kann sie zwischen 28 und 40 Mil. Euro (der Prozentsatz liegt i.d. R. zwischen 1,4 und 2 %) für Verwaltungskosten ausgeben.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wer diese Ausageben finanziert.
Die offizielle Haltung der KVen ist, dass die Ärzte die Verwaltungsausgaben finanzieren, da die KV den o.g. Prozentsatz bei der Vergütung der Ärzte einbehalten.
Andereseits kommt das Geld ja von den Krankenkassen und die finanzieren es wiederum aus Beitragseinnahmen.
Also kommt letztendlich der Versicherte für diese Verwaltungskosten auf.


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