Re: Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
auf scheinbar speziellen Wunsch, gibts die Info nun ein zweites Mal. Viel Spaß beim Lesen.
Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:
"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."
Gruß