Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
selbständig, nur wegen Verpachtung eines Gebäudes ??
Grundsätzlich sind Pachterträge beitragspflichtig bei freiwillig Versicherten - Zugrundegelegt wird die Summe, die aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht, nicht zu verwechseln mit dem Nettoertrag - bei einem Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem Bruttoeinkommen berechnet.
Gruß
Czauderna