Re: Wartezeit nach Eintritt in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Beide Fragen sind mit einem "nein" zu beantworten.
Der Leistungsanspruch beginnt mit Durchführung der Versicherungspflicht; es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Hier zeigt die gesetzliche Krankenversicherung deutlich mehr Herz als die private Krankenversicherung.