Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Christina @, (vor 6661 Tagen)

Guten Tag,

ich bin derzeit in Elternzeit und mein Sohn ist 7 Monate alt.
Da ich in einigen Wochen für eine Hüft-OP ins Krankenhaus muss und anschliessend ca. 3 Monate nur an Krücken laufen kann ist es mir nicht möglich in dieser Zeit mein Kind und meinen Haushalt zu versorgen.
Meine Krankenkasse (KKH) will für diesen Zeitraum jedoch die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht übernehmen. Ist es da möglich kurzfristig
in eine KK zu wechseln die diese Leistung übernimmt, obwohl ich in der Elternzeit bin ?

Vielleicht kann mir hier jemand zu diesem Problem weiterhelfen...

Vielen Dank + Herzliche Grüße,
Christina

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Info_gern @, (vor 6661 Tagen) @ Christina

Hallo Christina!

Ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass das kein Problem ist. Das einzige was du beachten musst ist deine Vorversicherungszeit von 18 Monaten und die Kündigungsfrist.
Ich kann dir dir Techniker Krankenkasse empfehlen, die übernehmen die Haushaltshilfe bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zeitlich unbegrenzt!
Außerdem wurde die Techniker Krankenkasse 2 Jahre in Folge zur Besten KK Deutschlands gewählt laut Focus Money. Da kannst du dir sicher sein, dass du gut aufgehoben bist! Ich habe all die Jahre nur gute Erfahrungen gemacht!

Wo kommst du denn her?
Ich kann dir da gerne einen Kontakt geben, wenn dich das Interessieren sollte!

Viele liebe Grüße
Lisa

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Michi, (vor 6661 Tagen) @ Info_gern

wow bis zum 14 LJ.
Das Wichtige ist doch die medizinische Notwendigkeit. Ich denke das auch dein Kontakt bei der TK keine HHH zahlen kann, wenn diese nicht vorliegt.
Liegt diese vor zahlt jede KK Haushaltshilfe - egal, ob KKH, TK, AOK oder BKK....
Gruß

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Info_gern, (vor 6655 Tagen) @ Michi

Lieber Michi,

es ist doch so, dass wenn eine Mutter krank geworden ist und das Kind nicht mehr pflegen kann, dann bekommt Sie eine HHH! Aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

Bei der TK ist diese Altersgrenze erhöht worden bis zum 14. Lebensjahr und das finde ich schon sehr wichtig!

Denn stell dir vor du bist Hausmann und benötigst die Hilfe und dein Sohn oder Tochter wäre 13 Jahr alt. Tja da würde man sich ärgern, wenn man die Vorzüge die die TK bietet nicht nutzen könnte oder! Die med. Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit der Hausfrau nicht mehr ausgeführt werden kann z.B. bei einem Beinruch etc.!

Aber das muss jeder selbst wissen!

Liebe Grüße

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

general1983, (vor 6655 Tagen) @ Info_gern

Und wie lange zahlen die das?

Da gibts nämlich auch Unterschiede!

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

P.R. @, (vor 5971 Tagen) @ Michi

Du kannst nicht einfach so eine Aussage machen und als Fakt darstellen. Sie ist nämlich falsch. Auch trotz medizinischer Notwendigkeit muss nicht unbedingt eine HH gewährt werden.
Das liegt im Ermessen der KK. Das ist Fakt und eigene Erfahrung !!

LG

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Christina @, (vor 6661 Tagen) @ Info_gern

Hallo Lisa,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich komme aus der Nähe von Stuttgart.

Die TK wurde mir in diesem Zusammenhang von der Familienhilfe empfohlen.
Also, angenommen ich kündige jetzt bei der KKH und wechsle zur TK, dann wäre ich ab 01.05.08 bei der TK versichert.
Zu dieser Zeit werde ich aber noch im Krankenhaus liegen
(OP-Termin ist der 22.04.08).Ist das für die Krankenkassen dann ein Problem, wenn sich der Krankenhausaufenthalt überschneidet ?

Bei der KKH war ich die letzten 8 Jahre, daher müssen die mich ja rauslassen.

Schöne Grüße,
Christina

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

B2BFighter @, (vor 6661 Tagen) @ Christina

@ christina

Vollkommen richtig ! Die müssen dich rauslassen....Ich denke das die KKH Dir nicht mal Steine in den Weg legen wird ...

Das der Krankenhausaufenthalt genau im Wechsel stattfindet spielt keine Rolle. Dies klären die Krankenkassen durch Erstattungsansprüche dann unter sich....

P.s Informier dich auch mal über eine Zuzahlungsbefreiung - sicherlich erreichst du schnell die Belastungsgrenze bei einer langen Krankenhausbehandlung und derzeitiger Elternzeit.

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Shoppingqueen, (vor 6660 Tagen) @ B2BFighter

Hallo,
da Du die KKH ja relativ viel Geld kostest und zur Zeit wenig einbringst - die legen Dir bestimmt keine Steine in den Weg.

Ob allerdings die neue Kasse direkt so leistungsbereit sein wird - schaun wir mal. Denn auch die TK ist für Risikoselektion bekannt und wird nicht gerade in Jubel ausbrechen für das neue Mitglied direkt "blechen" zu dürfen.

Das findet man ungerecht? Das ist Realität -und wenn der Fond kommt, wird es noch mehr Auswüchse geben.

LG, Shops

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Lisa, (vor 6655 Tagen) @ Christina

Hallo Christina,

ich gebe dir mal die Emailadresse und die Telefonnummer von einer netten Dame von der TK, sie hat mich auch immer sehr gut betreut.

Ich denke nicht, dass das mit deiner OP ein Problem ist, kann dir das aber auch nicht so genau sagen!

Melde dich einfach mal bei Ihr, sie wird dich bestimmt auch darüber informieren!

Frau Ritz
0151-14534989

Viele liebe Grüße
Lisa

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Daenchen, (vor 6136 Tagen) @ Christina

Hallo Christina,
wie ist die Sache bei dir verlaufen?
Ich habe gerade genau das selbe Problem und überlege einen Krankenkassenwechsel.
Ich benötige eine Hüft-Umstellungsoperation (3-fach-Beckenosteotomie) und meine Tochter ist gerade 10 Monate alt.
Würde mich über eien Bericht freuen.
Viele Grüße
daenchen

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Matze, (vor 6660 Tagen) @ Christina

Hallo Christina!

Hmmm, also so ganz kann ich das nicht nachvollziehen, dass die KKH GAR NICHT für die nötige Haushalthilfe zahlen würde ...

Hier mal die Satzungsregelung der KKH zum Thema Haushalthilfe:

§ 27 – Haushaltshilfe
(1) Als zusätzliche Leistung erhalten Versicherte zur Aufrechterhaltung des
Haushalts in seinen Grundfunktionen Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen
einer akuten Erkrankung oder einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden
Erkrankung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Hierfür
ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Voraussetzung für den
Anspruch ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(2) Der Anspruch besteht nur beim Einsatz einer selbst beschafften Haushaltshilfe
und nur für maximal zehn Leistungstage pro Kalenderjahr bis zu vier
Stunden am Tag. Erstattet wird die Vergütung für die selbst beschaffte Haushaltshilfe,
aber nicht mehr als 5,25 Euro pro Stunde.
(3) Wenn eine selbst beschaffte Haushaltshilfe nicht verfügbar ist und der Eheoder
Lebenspartner unbezahlten Urlaub nehmen muss, um den Haushalt
weiterzuführen, erstattet die Kasse den nachgewiesenen Nettoverdienstausfall
für maximal zehn Leistungstage pro Kalenderjahr bis zur Höhe des
Höchstkrankengeldes nach § 47 SGB V je Kalendertag.
(4) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt
lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Versicherte, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der
Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 SGB V ergebenden
Betrag an die Kasse.


Ergo: Wenn Dir wegen der Krankheit tatsächlich die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist UND Dein Kind unter 12 ist UND auch sonst niemand im Haushalt die Arbeit erledigen kann - dann zahlt auch die KKH Haushalthilfe. Und zwar für eine selbst beschaffte Kraft (vielleicht eine Freundin, Nachbarin, Patentante oder sonstwer - Achtung: Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gehen in aller Regel leer aus!) - allerdings wohl nur für max. 10 Tage á max. 4 Stunden á max. 5,25 Euro. Oder Dein Partner nimmt unbezahlten Urlaub - und erhält für 10 Tage eine Ausgleichszahlung.


Allerdings sieht die Satzungsregelung der TK zur Haushalthilfe ungleich günstiger für den Versicherten aus - ohne Zweifel:

§ 20
Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen die
Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit vorübergehend
nicht möglich ist und die Kasse die Kosten der
Behandlung trägt.
(2) Haushaltshilfe wird ferner gewährt, wenn die Weiterführung
des Haushalts wegen einer aus medizinischen
Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson
eines Versicherten nicht möglich ist.
(3) Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt,
das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person
den Haushalt nicht weiterführen kann.


By the way: Die Kinderbetreuung und -bespaßung zählt bei den Krankenkassen in aller Regel NICHT zur Haushaltsführung! So eine von der Krankenkasse finanzierte Haushalthilfe ist dafür da, sich um Einkauf, Zubereitung der Mahlzeiten, Wohnungsreinigung, Wäschepflege usw. zu kümmern - und das sind in aller Regel etwa 2-4 h am Tag.

Wir persönlich haben in ähnlichen Situationen meist Freunde (die ohnehin selbst wegen kleiner Kinder daheim waren) gebeten, uns zu helfen - und dann zumindest einige Stunden über die Krankenkasse finanziert bekommen. Dadurch mussten wir uns nicht so als Bittsteller fühlen - und die Freunde haben einen kleinen Obulus für ihre Hilfe erhalten. Zum Reichwerden oder so ist das jedoch nie geeignet - sondern mehr als eine Gefälligkeit für die andere, sozusagen. Das nur so am Rande als Info zur kassenfinanzierten Haushalthilfe als solches.

Freundliche Grüße, Matze.

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Christina @, (vor 6660 Tagen) @ Matze

Hallo Matze,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Das die KKH für 10 Tage à 4 Stunden zahlt weiß ich, aber das hilft mir leider nicht weiter. Die Familienhilfe sagte mir, daß ich in diesem Fall Pech habe über die KKH versichert zu sein, weil hier die KKH im Gegensatz zu anderen Kassen nicht besonders leistungsstark und wohl auch nicht besonders Kulant ist.

Nur nochmal zum Verständnis, ich muss ins KH und dort wird meine Hüfte an drei verschiedenen Stellen zersägt, anschließend wird ein Teil davon etwas gedreht und mit Schrauben fixiert.Das ganze nennt sich Triple-Osteotomie und ist kein Spaß.
Da ich eine angeborene und sehr ausgeprägte Hüftdysplasie habe, wurde ich bereits öfters operiert, und weiß ungefähr was das heißt.
Und könnte ich noch mehr als 500 m scherzfrei gehen, würde ich mich auch sicher nicht dieser OP unterziehen.
D.h. also 10-14 Tage im Krankenhaus - und anschließend muß die Hüfte ca. 10-12 Wochen heilen, d.h. zuerst gar keine, dann wenig steigernde Belastung. In der Zeit kann ich leider meinen Sohn der dann 9 Monate alt sein wird tagsüber, wenn mein Mann beim arbeiten ist nicht versorgen sowie natürlich auch nicht den Haushalt. Meine Mutter hat leider Rheuma und kann sich selbst kaum noch schmerzfrei bewegen und meine Schwiegermutter wohnt sehr weit weg muss Ihren 82-jährigen Mann versorgen. Unsere Freunde arbeiten tagsüber alle. Sprich, wir haben leider niemanden, und glaub mir, ich wäre glücklich, wenn ich Hilfe hätte.
Natürlich kann ich auch gleich im Anschluß nach der OP eine Reha machen, dies wurde mir in meinem Fall vom Arzt bereits angeboten - für diesen Fall zahlt die Kasse auch jemanden voll bis zu 8 Stunden am Tag.
Nur wurde mir auch gesagt, daß eine Reha erst Sinn macht, wenn
ich wieder voll belasten und ohne Hilfsmittel gehen kann.
Sprich, ich müßte eine Reha machen, die nicht besonders viel bringt - wahrscheinlich dann auch noch dementsprechend länger dauert- nur damit mein Kind und der Haushalt versorgt sind ?
Daß würde die Kasse ja noch mehr Kosten. Aber wenn"s der Satzung dient....

... und by the way... mit meinem Sohn spielen, kann ich selbst.... der ist nämlich mein größtes Glück !

Schöne Grüße,
Christina

p.s.
sorry, aber habe mich ein wenig angegriffen gefült.

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Matze, (vor 6660 Tagen) @ Christina

Hallo Christina!

Dass Du Dich angegriffen fühltest, finde ich bedauerlich und erstaunlich - akzeptiere es aber, ist ja DEIN Gefühl (und hat somit vor allem mit Dir zu tun - und weniger mit mir und meinen Worten, zumal ich weit weg bin und Dir gar nichts will oder kann).

Für Dich zur Erklärung: Ich kenne Deine Lebenssituation nicht und (ganz ehrlich) mir ist sie (wie bei allen fremden Menschen) auch ziemlich egal. Ich habe Dir lediglich mit ein paar Fakten sowie mit unseren praktischen Erfahrungen (wir haben halt selbst schon mehrmals Haushalthilfe auf KV- oder RV-Kosten benötigt) helfen wollen - dass Du sie schon kanntest, war Deinen Zeilen nicht wirklich zu entnehmen.

Hin wie her: Meine Worte sind weder ein Angriff - noch waren sie so gemeint. Und wenn Du das nächste Mal was fragst, schreib vielleicht besser gleich dazu, was Du alles schon selbst weißt - dann erhältst Du auch keine Hinweise, die Dich zum Gähnen oder Aufregen bringen.

Ich könnte mich jetzt auch mockieren, dass Du mich so attackierst und meine gutgemeinte Hilfe so miesmachst - aber wieso, wozu und was hätte ich davon. Das wärs gar nicht wert - schade um die Zeit, meine Nerven und die sinnlosen Tastenklicks. Es genügt mir völlig, dass ICH weiß, dass ich Dich nicht angegriffen habe. Außerdem schieb ich Deine Überreaktion mal darauf, dass Du vermutlich Schmerzen hast und Dich vielleicht deshalb schnell aufregst und überall Angriffe witterst.

Also, schönen Tag noch und die Bälle schön flach halten, empfiehlt Matze.

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Christina @, (vor 6660 Tagen) @ Matze

Hallo Matze,

ich wollte mich mit dir jetzt echt nicht anlegen habe ich dich vielleicht wirklich einfach nur falsch verstanden.
Meine Nerven liegen wahrscheinlich einfach blank und wenn die Kasse dann auch noch zu einem sagt, daß man dann halt selbst schauen muss wie man das danach hinbekommt fühlt man sich ziehmlich allein gelassen....

Also alles ok.

Grüße,
Christina

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Shoppingqueen, (vor 6660 Tagen) @ Christina

Hallo Christina,

ich denke niemand will Dir hier was persönlich. Wir schreiben einfach nur mal die Dinge so auf wie sie sind. Und meiner Meinung nach läufst Du sogar Gefahr, dass Du gar keine Haushaltshilfe bekommst ...
http://www.krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1203686996&urteil=7527100

Du bist in einer unglücklichen Situation. Denn keine Kasse wird Dir schriftlich geben, wie es mit dem Leistungsanspruch aussieht, wenn Du dort nicht versichert bist. Und ohne Attest (geht logischerweise erst nach der OP) kann man das auch nicht beurteilen.

Das neue LSG-Urteil könnte die neue Kasse aus dem Ärmel zaubern und Dich erst mal im Regen stehen lassen. Deshalb bemühe Dich besser schon mal um eine Alternativlösung.

LG, Shops

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Christina @, (vor 6660 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo Shops,

ich weiß, daß es auch nicht so gemeint war.
Ich bin einfach nur sauer auf meine KK.
Immer ordentlich Beiträge bezahlt, ohne besonders hohe Kosten zu verursachen und dann wird man am Ende so unflexibel abgespeist.

Aber vielen Dank für deine Info...

Schöne Grüße und ein schönes Wochenende,
Christina

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Gast, (vor 6659 Tagen) @ Christina

Hallo,

bitte bedenken, dass eine Mitgliedschaft bei der GKV nicht vergleichbar ist mit einem Sparkonto bei der Sparkasse...

Gruß

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Lisa, (vor 6655 Tagen) @ Christina

Hey ich bins nochmal,

also die TK hat auch tolle Reha-Berater kostenlos!!
Hat meine Mutter mal in Anspruch genommen, aber wie ich dir schon in der vorigen Nachricht geschrieben habe unterhalte dich mal mit der netten Dame, es ist bestimmt sehr informativ für dich, gerade in deiner schwierigen Situation!

Liebe Grüße
Lisa

Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ?

Shoppingqueen, (vor 6655 Tagen) @ Lisa

Hallo,

ich halte das für keine gute Idee im Vorfeld bei der TK sich schon so personalisiert nach den Leistungen zu erkundigen ....
Wechsel und stelle dann den Antrag. Wenn Du vorher die Karten auf den Tisch legst, verbummeln die nachher noch Deine Mitgliedsunterlagen. Wie bereits geschrieben - keine Kasse reisst sich nach Neukunden, die kosten. Ob man immer brav eingezahlt hat interessiert nicht. Es ist eine Risikoversicherung und nicht Sinn und Zweck das rauszuholen, was man einbezahlt hat.

LG., Shops

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