Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei einem selbstständigen Gewerbe gilt aber noch folgende
Besonderheit: Die selbstständige Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden (§10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V), d.h. u.a. das Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit muss höher als die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sein (Betriebseinnahmen abzügl. Betriebsausgaben)