Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für pflichtversicherte Studenten gilt ein einheitlicher Beitrag, der sich nach dem Bafög-Satz richtet - ganz egal, ob Bafög in Anspruch genommen wird oder nicht.
Der Beitragssatz (BS) der jeweiligen Kasse ist nicht relevant.
Ein (Sonder)-Kündigungsrecht aufgrund einer Erhöhung des BS besteht somit nicht.
Gruß
P.S. http://www.anwalt24.de/suche/rechtsanwalt_stuttgart