Re: Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)
Einkommen besteht aus der normalen Altersrente. ca.780€ die voll versicherungspflichtig ist.
Dazu kommt die Unfallrente mit ca.230€. Die wurde bisher nur anteilig versicherungspflichtig. Ab Juli 2007soll sie voll zum Einkommen gerechnet und dann in voller Höhe versicherungspflichtig sein.
Meine Frage : Ist das rechtens? Kann man das rückwirkend verlangen?