Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz (Gesetzliche Krankenkassen)
Die frühere Ankündigung hätte Dir grundsätzlich gar nichts genutzt. Das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung gilt schließlich erst ab selbiger - und nicht schon vorher.
Im Dezember hätte Deine Frau also sowieso nur dnan kündigen können, wnen sie ihre 18 Monate Bindefrist bereits voll hat - und dann hättet ihr ja nicht so auf die Erhöhung warten brauchen.
Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?
Gruß. Matze.