Re: zählt Familienversichert zu dem 18Monaten (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Familienversicherung zählt grds. nicht dazu. Die 18 monatige Bindungsfrist hat bei Dir mit Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung begonnen. Hast also noch 9 weitere Monate vor Dir, außer DAK erhöht Ihren Beitragssatz, dann hast ein Sonderkündigungsrecht.