Re: Zwang zum Wechsel in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
für Dich greift leider die Rechtsänderung seit 2008. Du wirst krankenversicherungspflichtig und kannst erst nach 3 Jahren wieder krankenversicherungsfrei werden und in die Private zurückkehren. Von dieser Versicherungspflicht kannst Du Dich nicht befreien lassen.
Vielleicht ist es für Dich interessant eine Anwratschaftversicherung abzuschließen, wenn Du nach 3 Jahren dann zurückkehren kannst/willst.
LG, Shops