Re: Beitragsbemessungsgrenze (Sonstige Themen)

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 09:22 (vor 5106 Tagen) @ Heiko

Hallo,
maßgebend ist die Versicherungspflichtgrenze (2010: 4162,50 Euro mtl. Durchschnitt, d.h. Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilig). Die Beitragsbemessungsgrenze (2010: 3750 Euro) ist bei der Familienversicherung von Kindern nur dann wichtig, wenn bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer eine PKV in Deutschland bestand.
Bei Arbeitnehmern endet die kostenlose Familienversicherung am Tag vor der maßgebenden Gehaltserhöhung. Bei Selbständigen wird aufgrund der schwankenden Einnahmen der Steuerbescheid zugrunde gelegt. Die Familienversicherung endet mit Erhalt des Steuerbescheides.
Ab Folgetag ist dann für die Kinder eine eigene Versicherung in der PKV oder in der GKV möglich. In der GKV beträgt der Beitrag für Personen ohne Einkommen (unter 23 Jahre) für KV und PV 143,51 Euro (2010). Für Studenten gilt ein Beitrag von ca. 64 Euro/Monat.
Wenn die Kinder in Deutschland leben, ist eine rückwirkende Versicherung ab Ende der Familienversicherung Pflicht.
Gruß
RHW


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