Re: Abbruch Referendariat (Sonstige Themen)

RHW, Mittwoch, 28.04.2010, 19:45 (vor 5120 Tagen) @ Jimbo12

Hallo,
bei einer Angestelltentätigkeit über 400 Euro monatlich besteht Krankenversicherungspflicht: also eine gute gesetzliche Krankenkasse suchen. Bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn ist dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der neuen KK vorzulegen. Die Privatversicherung ist zu kündigen (oder evtl. in eine Anwartschaft umzuwandeln).
Bis zum Beschäftigungsbeginn ist die Privatversicherung weiterzuführen (ggf. zu 100%), wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Familienversicherung in der GKV besteht.
Ab Oktober gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- ggf. Familienversicherung über Eltern (bis 25 Jahre) oder über Ehegatten
- gesetzliche Krankenkasse
- Privatversicherung
Links zur Abgerenzung GKV / PKV:
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/private-krankenversicherung-bloss-nicht-alt-werden-580837.html
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
Gruß
RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum